23.08.2024
Information nach StörfallV, §11 Letzte Inspektion: 05/2024
Information nach StörfallV, §11
Letzte Inspektion: 05/2024
23.02.2024
Fälschung Bankverbindungen
Sehr geehrte Kunden, da wir Meldung über eine nachträglich gefälschte Riessner-Gase Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie um erhöhte Aufmerksamkeit und insbesondere das Prüfen der angegebenen Bankverbindungen. Bei dem aufgetretenen Fall handelte es sich auf den ersten Blick um eine Original Riessner-Gase Rechnung, bei der jedoch die Bankdaten gegen eine ausländische Bankverbindung getauscht wurden.
28.03.2022
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
In der Bescheinigung wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen geregelt.
14.10.2021
Erklärung zur dritten Änderung des Chemikaliengesetzes
Da der illegale Handel mit HFKW-Kältemitteln in der Europäischen Union durch die bisherigen EU-Richtlinien und -Verordnungen leider noch nicht wirksam eingedämmt werden konnte, hat die deutsche Bundesregierung die Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Handels mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen verschärft mittels einer Novelle zum Chemikaliengesetz, die in Kürze in Kraft treten wird.
24.03.2021
Information Belüftung von Gastransporten
Nachdem die Informationen zu Belüftung von Fahrzeugen (CV 36 – Belüftung von Fahrzeugen – gültig ab 01.07.2021), welche durch die Fa. Rießner-Gase GmbH seit 2020 kommuniziert wurden, bei einigen Kunden und Lagern zu Fragen geführt haben, nochmals nachfolgend eine Erläuterung hierzu
01.04.2020
Anlage zu den Beförderungspapieren (ADR und Gefahrgutpunkteberechnung)
Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.
30.05.2018
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO für Privatpersonen
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität.